Schäden durch Haustiere trägt der Mieter
Stand: 25.11.2014
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Koblenz - Richtet das Haustier eines Mieters in einer Wohnung einen Schaden an, trägt der Tierbesitzer die Kosten für die Reparatur oder Instandsetzung.
Das berichtet die Zeitschrift "NJW-Spezial" (Heft 15/2014) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Koblenz. Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Vermieter die Haltung des Tieres in der Wohnung ausdrücklich erlaubt hat (Az.: 6 S 45/14). Das Gericht gab mit seinem Urteil einem Vermieter Recht. Er hatte einem Mieter die Haltung eines Labradors in der Wohnung erlaubt. Allerdings beschädigte das Tier mit seinen Krallen den in der Wohnung liegenden Parkettboden erheblich, so dass dessen Instandsetzung rund 5.000 Euro kostete.
Das Landgericht befand, der Mieter müsse diese Kosten übernehmen. Denn die vom Hund angerichteten Schäden wären vermeidbar gewesen. So hätte der Mieter dem Tier sogenannte Hundesocken anziehen oder dafür sorgen können, dass sich der Hund nur in Räumen aufhält, in denen kein Parkett liegt.