Sachbezüge bis 44 Euro sind steuerfrei
Stand: 15.01.2015
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Berlin - Über das Gehalt hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Angestellten Tank- und Geschenkgutscheine im Wert von 44 Euro pro Monat zukommen zu lassen. Diese sogenannten Sachbezüge bleiben bis zu der genannten Freigrenze lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin.
Ein Sachbezug liegt vor, wenn der Mitarbeiter vom Arbeitgeber direkt eine Sache erhält oder sich diese aus einem Warensortiment bei einem Dritten aussuchen kann. Eine solche Sachzuwendung kann daher auch in Form eines Gutscheins erfolgen. Auch die Berechtigung bei einer Vertragstankstelle gegen Vorlage einer elektronischen Tankkarte bis zu einem Betrag von maximal 44 Euro zu tanken, wird als Sachbezug angesehen. Der 44-Euro-Betrag ist eine Freigrenze. Wird der Betrag nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
"Wer als Arbeitgeber seinem Mitarbeiter mehr als nur einen Tankgutschein in Höhe von 44 Euro pro Monat zur Verfügung stellen möchte, hat außerdem die Möglichkeit, jeden weiteren Gutschein pauschal als sogenannte Sachzuwendung zu versteuern", erklärt Constanze Grüning vom Steuerzahlerbund. Der Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Beim Mitarbeiter müsste der zusätzliche Tankgutschein dann nicht individuell versteuert werden.