Rürup-Vertrag bis Jahresende zertifizieren lassen
Stand: 13.10.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Verbraucher, die einen Basisrenten-Vertrag abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob ihre Police den Zertifizierungskriterien entspricht. Denn nur, wenn der auch als Rürup-Rente bezeichnete Vertrag zertifiziert ist, können Beiträge bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend machen.
Die Frist für die Umstellung der Verträge wurde laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin vom Bundesfinanzministerium nun bis zum 31. Dezember verlängert.
Betroffen sind laut dem GDV Basisrenten-Verträge, die bis zum 31. März 2010 abgeschlossen wurden, aber nicht den Kriterien der Zertifizierungsstelle entsprechen. Diese Verträge können nun bis zum Jahresende auf ein zertifiziertes Basisrenten-Vertragsmuster überführt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt.
Ursprünglich war die Frist dafür am 30. Juni ausgelaufen. Wer bis zum Jahresende der Umstellung seines Rürup-Vertrages auf das zertifizierte Vertragsmuster zustimmt, könne rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge schaffen.