Rückzahlung von Kreditgebühren: Besser noch einmal prüfen
Stand: 16.03.2015
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Hamburg - Bearbeitungsgebühren auf Kredite sind nicht rechtens und müssen rückerstattet werden. Dennoch sind Verbraucher gut beraten, erstattete Summen genau zu überprüfen.
Bankkunden sollten genau nachsehen, ob die Kreditgebühren in vollem Umfang erstattet wurden. Bei einer Stichprobe mehrerer Verbraucherzentralen von insgesamt 206 Fällen gaben viele Banken und Sparkassen den Forderungen der Kunden nämlich nicht nach oder zahlten nur einen Teil der geforderten Ansprüche zurück. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Ein Kunde etwa habe auf seinem Kontoauszug entdeckt, dass die zuvor erstatteten Kreditbearbeitungskosten wieder ins Soll gebucht waren, beschreibt die Verbraucherzentrale.
Urteil: Kreditgebühren sind nicht rechtens
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2014, wonach Kreditbearbeitungsgebühren - auch Abschlussgebühr oder Kreditkosten genannt - nicht rechtens sind.