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Rückzahlung des Studienkredits ist steuerlich absetzbar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer für Studium oder Ausbildung einen Kredit aufnehmen muss, kann davon nach seinem Abschluss steuerlich profitieren.

Denn sobald der Steuerzahler den Kredit zurückzahlt, kann er die Rückzahlungszinsen in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Zinsen wirken sich steuermindernd aus. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Doch Vorsicht: "Die Rückzahlungsraten für das Bafög können nicht steuerlich abgesetzt werden", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Werden jedoch Zinsen zum Beispiel für einen Studienkredit fällig, so seien diese absetzbar.