Riestersparen: Oberster Verbraucherschützer fordert Neuregelung
Stand: 15.04.2011
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Berlin - Nach dem Trubel um 500 Millionen Euro zurückgeforderte Zulagen zur staatlich geförderten Riester-Rente hat Deutschlands oberster Verbraucherschützer eine Neuregelung zugunsten der Betroffenen gefordert. "Die Regeln sind zu kompliziert und die Prüfungen kommen zu spät. Daraus darf den Verbrauchern kein Schaden entstehen", erklärte der Vorstandschef der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, gegenüber "Bild.de".
Das Chaos um die Berechtigung von Riester-Zulagen dürfe nicht auf dem Rücken der Sparer ausgetragen werden. Sofern diese grundsätzlich förderungsberechtigt seien und die Verträge weiterhin laufen, dürften ihnen beanstandete Beträge nicht abgezogen werden. Anfang der Woche war bekanntgeworden, dass derzeit sämtliche Riester-Zahlungen zwischen 2005 und 2007 überprüft werden. Es habe 1,5 Millionen Rückbuchungen gegeben, insgesamt würden um die 500 Millionen Euro zurückgefordert, hieß es.
Das Bundesfinanzministerium sagte Mitte der Woche bereits eine "kulante und bürgerfreundliche Lösung" zu: "In Zukunft soll das Verfahren eindeutiger und klarer gestaltet werden, um Irrtümer und Missverständnisse beim Riestersparen zu verhindern." Für Ärger hatte gesorgt, dass Betroffene - meist aus Unkenntnis - für die Förderung maßgebliche Veränderungen nicht gemeldet hatten und ihnen deswegen die Zulagen wieder abgebucht wurden.
Um dies zu vermeiden, fordert der vzbv jährliche Überprüfungen. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich Ansprüche wegen einer neuen Erwerbssituation oder der Geburt eines Kindes geändert haben, sollten die Betroffenen direkt informiert werden und die Möglichkeit erhalten, Fehler zu korrigieren und Beiträge binnen einer Frist nachzahlen können. "Alles deutet darauf hin, dass die Bürokratie versagt hat", so Billen.