Riestern lohnt sich auch für Mini-Jobber und Selbstständige
Stand: 09.08.2010
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Berlin - Auch Mini-Jobber, Selbstständige und Ehepartner, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, können staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente bekommen. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird.
Die Mini-Jobber müssten dafür allerdings einen zusätzlichen Betrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von zur Zeit 4,9 Prozent zahlen. Damit würden sie zu Pflichtversicherten und hätten Anspruch auf das komplette Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung -also auch auf staatliche Zulagen.
Die Rechnung sieht so aus: Bei 400 Euro Gehalt zahlen Mini-Jobber freiwillig 19,60 Euro im Monat in die Rentenversicherung ein, also 235,20 Euro jährlich. Als Geringverdiener zahlen sie dann noch 60 Euro im Jahr - beziehungsweise 5 Euro monatlich - in den Riester-Vertrag ein, um 154 Euro Grundzulage jährlich zu bekommen. Haben Geringverdiener Kinder, dann gibt es pro Kind allerdings noch 185 Euro Kinderzulage und für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind sogar 300 Euro jährlich.
Ehepartner können an die Riester-Zulage gelangen - sogar ohne eigene Beiträge zu bezahlen, wenn der Partner unmittelbar förderberechtigt ist und selber einen Riestervertrag hat. Dies sei das sogenannte Huckepack-Verfahren.
Wer selbstständig und verheiratet ist, könnte seinen Ehepartner als Mini-Jobber einstellen. Der könnte freiwillig eigene Rentenbeiträge bezahlen und dann den selbstständigen und nicht förderberechtigten Ehepartner wiederum "huckepack nehmen".