Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Riestern lohnt sich auch für Mini-Jobber und Selbstständige

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Auch Mini-Jobber, Selbstständige und Ehepartner, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, können staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente bekommen. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" in Berlin hin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird.

Die Mini-Jobber müssten dafür allerdings einen zusätzlichen Betrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von zur Zeit 4,9 Prozent zahlen. Damit würden sie zu Pflichtversicherten und hätten Anspruch auf das komplette Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung -also auch auf staatliche Zulagen.

Die Rechnung sieht so aus: Bei 400 Euro Gehalt zahlen Mini-Jobber freiwillig 19,60 Euro im Monat in die Rentenversicherung ein, also 235,20 Euro jährlich. Als Geringverdiener zahlen sie dann noch 60 Euro im Jahr - beziehungsweise 5 Euro monatlich - in den Riester-Vertrag ein, um 154 Euro Grundzulage jährlich zu bekommen. Haben Geringverdiener Kinder, dann gibt es pro Kind allerdings noch 185 Euro Kinderzulage und für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind sogar 300 Euro jährlich.

Ehepartner können an die Riester-Zulage gelangen - sogar ohne eigene Beiträge zu bezahlen, wenn der Partner unmittelbar förderberechtigt ist und selber einen Riestervertrag hat. Dies sei das sogenannte Huckepack-Verfahren.

Wer selbstständig und verheiratet ist, könnte seinen Ehepartner als Mini-Jobber einstellen. Der könnte freiwillig eigene Rentenbeiträge bezahlen und dann den selbstständigen und nicht förderberechtigten Ehepartner wiederum "huckepack nehmen".