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Riestern in der Elternzeit: 5 Euro im Monat reichen für 475 Euro Prämie

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ein Baby stellt das Leben der frischgebackenen Eltern meist gehörig auf den Kopf. Windeln wechseln, stillen, Schlafmangel – bei all dem Trubel denkt kaum jemand noch an die private Altersvorsorge. Für die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) ist das ein Fehler. Denn gerade in der Elternzeit könnten sich Riester-Sparer mit wenig Aufwand hohe staatliche Prämien für ihre private Altersvorsorge sichern.

Keine Lücken in der Vorsorge entstehen lassen

Finanziell müssen sich viele junge Familien etwas einschränken. Denn das staatliche Elterngeld entspricht nicht dem gewohnten Gehalt. Laufende Verträge zur eigenen Altersvorsorge erscheinen da manchem als ungeliebte finanzielle Verpflichtung. Dabei sei die lückenlose finanzielle Vorsorge gerade für Frauen besonders wichtig, betont die DVAG. Schließlich seien sie besonders häufig von Altersarmut betroffenen.

Diese Zulagen erhalten Riester-Sparer vom Staat

Wer die volle Förderung vom Staat möchte, zahlt jährlich mindestens einen Eigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahresbruttogehalts in den Riester-Vertrag ein. Wer weniger investiert, erhält die dementsprechend anteilige Förderung. Der sogenannte Sockelbeitrag für Förderberechtigte mit keinem oder nur sehr niedrigem Gehalt liegt bei jährlich 60 Euro. So viel muss man also mindestens einzahlen, um sich staatliche Zuschüsse zu sichern.

Ist die nötige Eigenleistung erbracht, gibt es pro Jahr eine Grundzulage von 175 Euro und für jedes nach 2008 geborene Kind zusätzlich noch eine Kinderzulage von 300 Euro. Diese gilt ab dem Jahr, in dem das Baby geboren wird und endet zusammen mit dem Anspruch auf Kindergeld – also in der Regel spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes.

5 Euro im Monat reichen für die volle Förderung

"Wollen Mütter auch in der Erziehungszeit die vollen Zulagen erhalten, müssen sie trotz des nun wegfallenden Gehalts zunächst die vier Prozent ihres vorjährigen Lohns einzahlen", so die Vermögensberater der DVAG. Ab dem zweiten Jahr sehe die Sache dann aber anders aus.

"Das erhaltene Elterngeld spielt bei der Berechnung des Eigenbetrages keine Rolle – sparende Mütter müssen nun nur noch den Sockelbeitrag von 60 Euro, sprich fünf Euro monatlich, leisten, um die volle Grundzulage plus die volle Kinderzulage zu erhalten.“ Nach dem Wiedereinstieg ins Berufsleben dreht sich der Spieß dann um. Im ersten Jahr reiche noch einmal der Mindestbetrag von 60 Euro, obwohl nun wieder Gehalt bezogen wird.