Riestern für den Ehepartner im Huckepack-Verfahren
Stand: 23.09.2014
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Frankfurt/Main - Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können in eine Riester-Rente einzahlen. Spart in der Ehe der eine Partner Geld in einem Riester-Vertrag an und erhält die staatliche Zulage, dann kann auch der andere Partner die Förderung für die Altersvorsorge bekommen.
Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Beim sogenannten Huckepack-Riestern erhalten Ehepartner die Zuschüsse, selbst wenn sie nicht selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Für einen Beitrag von mindestens 60 Euro erhält er oder sie dann die jährliche Grundzulage von 154 Euro.
Falls durch eine Scheidung das "Huckepack-Verhältnis" zerbricht, kann der nun möglicherweise nicht mehr förderberechtigte Partner den Riester-Vertrag ruhen lassen. Hat er wieder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, kann er mit eigenen Mitteln weiter riestern. Das ist in der Regel günstiger als die Kündigung des Vertrags. Denn in diesem Fall müssten die Zulagen an den Staat zurückgezahlt werden.