Riesterförderung: Bundesregierung beschließt einfachere Regeln
Stand: 04.05.2011
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Berlin - Nach dem Wirbel um die Rückzahlungsforderung von 500 Millionen Euro Zulagen zur staatlich geförderten Riester-Rente hat die Bundesregierung Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz auf den Weg gebracht. Dem Gesetzentwurf zufolge kann der Anspruch auf Zulagen auch nachträglich gesichert werden. Die Regeln für die Zulageberechtigung sollen zudem einfacher und transparenter werden. Damit reagiert die schwarz-gelbe Koalition auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.
Im April war bekanntgeworden, dass sämtliche Riester-Zahlungen zwischen 2005 und 2007 überprüft werden. Es gab 1,5 Millionen Rückbuchungen, etwa 500 Millionen Euro wurden zurückgefordert. Für Ärger hatte gesorgt, dass Betroffene - meist aus Unkenntnis - für die Förderung maßgebliche Veränderungen nicht gemeldet hatten und ihnen deswegen die Zulagen wieder abgebucht wurden. Das Finanzministerium hatte bereits eine kulante und bürgerfreundliche Lösung zugesagt, um Irrtümer und Missverständnisse beim Riester-Sparen zu verhindern.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) erklärten, Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung dürfe sich nicht lohnen. Es werde aber Familien geholfen, die mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen. "Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten", heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums.
Eigenbetrag von 60 Euro soll das Problem lösen
Eingeführt werden soll ab 2012 ein Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr für mittelbar Zulageberechtigte. Damit soll eine Rückforderung von Altersvorsorgezulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus vermieden werden. Die Anbieter sollen Anleger dem Gesetzentwurf zufolge über die Neuregelung bis 31. Juli 2012 informieren.
Folgendes Beispiel: Ein nicht berufstätiger Ehepartner kann eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstätige Ehegatte "riestert". Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine Eigenbeiträge einzahlen. Der Ehepartner ist mittelbar zulageberechtigt.
Bei der Geburt eines Kindes ändert sich dies aber. Dann wird zumeist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, indem der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung - und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Viele haben das in der Vergangenheit übersehen.
Betroffene werden nun den Angaben zufolge darüber informiert, dass und wie sie ihre - oft geringen - Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten können. Diese Riester-Anleger müssten lediglich die Beiträge auf ihren Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Die Zulagenstelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen, heißt es.
Für die Zukunft wird das Problem den Angaben zufolge mit dem Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr gelöst. Die Änderung verdeutliche auch, dass die Riester-Rente keine vollkommen vom Staat finanzierte Zusatzrente ist, sondern immer ein eigener Sparbeitrag von mindestens fünf Euro monatlich gefordert werde.