Riester-Zulage für 2008 nicht verschenken
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 06.10.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Riestersparer, die keinen Dauerzulagenantrag gestellt haben, sollten ihre Zulagen für 2008 unbedingt bis Ende des laufenden Kalenderjahres beantragen. Andernfalls verfallen die Zulagen mit dem Jahreswechsel. Darauf macht die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin aufmerksam, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird.
Hintergrund ist, dass Riestersparer die staatliche Förderung nur für zwei abgelaufene Jahre rückwirkend geltend machen können. Zeit und Arbeit spart ein Dauerzulagenantrag, mit dem Sparer ihrem Anbieter - der Fondsgesellschaft, Bank oder Versicherer - die Beantragung übergeben.
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