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Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Schwache Rendite, unflexibel und teuer - viele Verbraucher sind von ihrer Riester-Rente nach einer Weile enttäuscht. "Sie sollten den Vertrag trotz der vielfach berechtigten Kritik an der Riester-Rente aber nicht voreilig kündigen", empfiehlt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. "Bei Rentenversicherungen, die bis 2003 abgeschlossen wurden, wurden noch über drei Prozent Garantiezinsen zugesagt, was aktuell attraktiv sein kann."

Weniger empfehlenswert sind aus Sicht des Verbraucherschützers Riester-Rentenversicherungen, die die Beiträge der Kunden in Fonds investieren. "Von Fondspolicen rate ich generell ab, selbst wenn die Abschlusskosten bereits bezahlt sind, weil selbst dann ein simpler Fondssparplan günstiger ist." Wer zu einem günstigeren Anbieter wechseln will, sollte sich vor einer Kündigung der Riester-Rente zunächst nach einem neuen Anbieter umsehen.

Der Grund: Kündigt man einen Vertrag, ohne einen neuen abzuschließen, kann der Anspruch auf die Förderung verloren gehen. "Wenn der neue Vertrag unterschrieben ist, kann das Guthaben aber problemlos vom alten zum neuen Anbieter übertragen werden", sagt Nauhauser. Die staatliche Förderung bleibe in diesem Fall erhalten.

Ein Verzicht auf die staatliche Förderung sei nur in bestimmten Fällen sinnvoll. "Natürlich gibt es außerhalb der Riester-Rente günstigere Produkte", sagt Nauhauser. "Das Problem ist aber, dass kein Vermittler sie verkauft, weil er dabei keine Provision bekommt." Wer auf einen Produktvermittler angewiesen ist, fahre mit der Riester-Rente besser, weil die Kosten durch die staatliche Förderung zumindest teilweise kompensiert werden.