Riester-Sparer profitieren von Steuererstattung
Stand: 15.05.2012
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Stuttgart - Riester-Sparer können ihre Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Im Schnitt springen dabei 258 Euro heraus, wie der Infodienst "Bauen und Finanzieren" der Landesbausparkassen (LBS) unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes mitteilt.
Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat seit zehn Jahren den privaten Vermögensaufbau. Neben 154 Euro Grundzulage gibt es bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind.
Um die vollen Riester-Zulagen zu bekommen, müssen Sparer vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in ihren Vertrag einzahlen. Bis zur Grenze von 2100 Euro (inklusive Zulagen) können die Beiträge dann als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür müssen sie lediglich in der eigens dafür vorgesehenen Anlage AV eingetragen werden.