Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Riester-Sparer aufgepasst: Police im Blick behalten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Riester-Sparer sollten mindestens einmal im Jahr einen Blick auf ihre Police werfen und den Vertrag an geänderte Bedingungen anpassen. Auch die staatliche Zulage muss eigenhändig und rechtzeitig beantragt werden.

Die klassische Riester-Rente hat vermutlich so viele Gegner wie Fürsprecher. Zu wenig Rendite, meinen die einen. Hohe Sicherheit und staatliche Förderung, argumentieren die anderen. Die Zuschüsse aus öffentlicher Hand - bis zu 154 Euro pro Person plus eventuell die Kinderzulage - sind der Clou jedes Riester-Vertrags. Um sich dieses Geld zu sichern, müssen Verbraucher aber ihr Einkommen und ihre Beiträge im Blick behalten.

Dauerzulagenantrag ausfüllen

"Grundsätzlich bin ich für meinen Vertrag selbst verantwortlich", sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Es sei Aufgabe jedes Versicherungsnehmers, dafür zu sorgen, dass er Beiträge in der richtigen Höhe zahle und die staatliche Zulage rechtzeitig beantrage. Anspruch auf staatliche Förderung habe jeder, der eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübe, also beispielsweise angestellt sei. Aber auch Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld und über die Künstlersozialkasse Versicherte gehörten dazu. Die Förderung müsse jedes Jahr neu bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden, ergänzt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. Das könne leicht vergessen werden. "Deswegen empfehle ich, dass man einen Dauerzulagenantrag ausfüllt. Den bekommt man vom Anbieter seiner Riester-Versicherung." Der Dauerzulagenantrag müsse nur einmal ausgefüllt werden, damit erhalte der Anbieter bis auf Widerruf die Vollmacht, die Zulage zu beantragen. Alles Weitere erledige der Anbieter zusammen mit der ZfA. Der Zulagebetrag werde dann dem Riester-Konto gutgeschrieben.

Unter anderem frage die Versicherungsgesellschaft den Rentenversicherungsträger ihres Kunden nach dessen Bruttoeinkommen, erklärt Beller. Denn auf dieser Grundlage werde sowohl die Höhe des Pflichtbeitrags als auch die Höhe der staatlichen Zulage berechnet. "Die gesamte Sparleistung muss im Minimum vier Prozent meines Bruttoeinkommens des Vorjahres entsprechen", erklärt Hentschel. Habe ein Verbraucher im Jahr 2011 50.000 Euro verdient, müsse er 2012 insgesamt 2000 Euro ansparen, um die volle Förderung zu erhalten. In diese 2000 Euro seien die 154 Euro Zulage allerdings schon eingerechnet. Tatsächlich einzahlen müsse der Verbraucher also nur 1846 Euro, sagt Hentschel.

Summe fürs folgende Jahr anpassen

An dieser Regel ändere sich auch nichts, wenn das Einkommen sinke, der Kunde zum Beispiel arbeitslos werde. Um die volle Zulage zu erhalten, müsse er weiter die Sparsumme auf Grundlage seines Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen. "Für das nächste Jahr kann ich die Summe anpassen", sagt Hentschel. "Wenn sie weniger einzahlen, gibt es eine entsprechende Kürzung der Zulagen", erklärt Beller. Pro Jahr müsse aber jeder Sparer mindestens 60 Euro aufbringen, um überhaupt förderberechtigt zu sein.

Wer arbeitslos wird oder aus einem anderen Grund nicht genug Geld an seinen Versicherer zahlen kann, sollte prüfen, ob es sinnvoller ist, Zahlungen auszusetzen oder zu reduzieren. Nicht jeder Anbieter habe die gleichen Konditionen, sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV). "Es kann sein, dass der Vertragspartner eine Freistellung mitmacht, aber die Reaktivierung nicht." Das könne bedeuten, dass ein Kunde zwar die Zahlung aussetzen dürfe, später aber einen neuen Vertrag zu möglicherweise schlechteren Konditionen abschließen müsse.

Sparbeiträge zu Riester-Policen von der Steuer absetzen

Wichtig zu wissen: Sparbeiträge zu Riester-Verträgen können von der Steuer abgesetzt werden. Mit der Einkommenssteuererklärung könne ein Sonderausgabenabzug bis maximal 2100 Euro beantragt werden, erklärt Hentschel. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung prüfe das Finanzamt, ob der Zulagenanspruch höher oder geringer als die sich ergebende Steuererstattung sei. Sei der Steuervorteil, der sich aus dem Sonderausgabenabzug ergibt, größer als der Anspruch auf Zulage, erhalte der Steuerpflichtige die Differenz.

Die Förderung steigt mit jedem Kind. "Für jedes ab dem Jahr 2008 geborene Kind erhält der Versicherungsnehmer eine Zulage von bis zu 300 Euro", sagt Hentschel. Die Zulage werde auf den Vertrag der Mutter überwiesen, sofern die Eltern keinen anderslautenden Antrag stellen. Der Vorteil: Die Sparerin bekommt eine höhere staatliche Förderung und kann ihre Eigenleistung entsprechend reduzieren. Natürlich sei es unerlässlich, dass sie ihrer Versicherungsgesellschaft die Geburt des Kindes mitteile.

Wer jahrelang eingezahlt hat und die Rente beginnt, sollte die Konditionen seines Vertrages erneut prüfen, sagt Kleinlein. Die Auszahlungskonditionen könnten bei anderen Anbietern besser sein. "Unter Umständen könnte es sinnvoll sein, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln." Das müsse aber genau berechnet werden, denn der bisherige Anbieter könne Kosten für die Kündigung berechnen und der neue Partner Gebühren für die Eröffnung.