Riester-Rente: Mehr Einkommen bedeutet mehr Beitrag
Stand: 06.03.2015
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Erfurt - Die schriftlichen Informationen über den eigenen Riester-Vertrag werden einmal im Jahr verschickt - und sollten von Sparern nicht ungelesen abgeheftet werden. Das rät die Verbraucherzentrale Thüringen.
Darin können Riester-Sparer erkennen, ob ihre eingezahlten Beiträge richtig sind. Es sollten vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohnes des Vorjahres sein - maximal 2.100 Euro, wobei davon die Zulagen abzuziehen sind. Steigt das Einkommen, steigt der Eigenbeitrag. Passt der Sparer die Zahlung in diesem Fall nicht an, gibt es weniger Zulagen vom Staat.
Anfang jedes Jahres informiert eine zusätzliche Bescheinigung (Paragraf 92 EStG) über gezahlte und nicht gezahlte Zulagen. Für Einsprüche gegen diese Bescheinigung, etwa wegen einer nicht oder zu gering gezahlten Zulage, bleibt nur ein Jahr Zeit, erklären die Verbraucherschützer. Es lohnt also, direkt einen kritischen Blick darauf zu werfen. Gründe für nicht gezahlte Zulagen können zu spät gestellte Anträge, berufliche Veränderungen oder zu geringe Eigenbeiträge sein.