Riester-Rente: Bundestag beschließt Gesetz für mehr Transparenz
Stand: 01.02.2013
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Berlin - Die Riester-Rente soll transparenter werden. Dazu hat der deutsche Bundestag am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das noch vom Bundesrat gebilligt werden muss. Kernstück der Reform ist ein einheitliches Produktinformationsblatt.
Nach Art eines Beipackzettels soll auf einen Blick über die Kosten des Vertrags, die Rendite-Erwartungen und das Anlage-Risiko aufklärt werden. Dadurch soll der Verbraucher verschiedene Angebote leichter miteinander vergleichen können.
Derzeit gibt es gut 15 Millionen Riester-Verträge. Viele Angebote stehen bei Verbraucherschützern wegen hoher Kosten und geringer Erträge in der Kritik. In einer Untersuchung der "Stiftung Warentest" erhielten 5 von 29 Produkten die Note "gut".
Künftig soll eine Modellrechnung darüber informieren, wie hoch die Rente später einmal sein wird. Die Berechnungen werden von einer unabhängigen Stelle kontrolliert oder gleich selbst durchgeführt. Auf einer Skala von eins bis sechs wird zudem das Risiko eingestuft, auf das sich der Sparer einlässt.
Unabhängig davon sieht das Gesetz eine Anhebung der Fördergrenze von 20.000 auf 24.000 Euro vor. Riester-Spargelder sollen im Falle einer Privatinsolvenz besser geschützt sein. Auch die steuerlich begünstigte Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit wird verbessert.
Eine Reihe weiterer Verbesserungen gibt es beim "Wohn-Riester", dem im Jahr 2008 eingeführte Modell einer Eigenheimrente. Bisher dürfen Häuslebauer das angesparte Geld nur zu maximal 75 Prozent dem "Wohn-Riester"-Konto entnehmen. Diese Einschränkung entfällt in Zukunft. Außerdem werden die Einmal-Besteuerung des Wohnförder-Kontos flexibler gestaltet und die jährliche Beitragsanhebung reduziert.