Riester-Rente: Bei Lohnerhöhung Sparrate anpassen
Stand: 13.02.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main - Riester-Sparer sollten nach einer Gehaltserhöhung auf jeden Fall prüfen, ob die Sparrate noch stimmt. Denn nur wenn sie vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in ihren Riester-Vertrag einzahlen, haben sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro.
Dies erklärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften. Wer zu wenig einzahlt, muss eine Kürzung der Zulage hinnehmen.
Gefördert wird eine maximale Einzahlung von 2100 Euro pro Jahr. Die Möglichkeit, Einzahlungen nachträglich aufzustocken, haben nur mittelbar berechtigte Riester-Sparer, die unwissentlich nichts oder zu wenig in ihren Sparvertrag eingezahlt haben. Wie hoch die Zulagen bei ihrer derzeitigen Sparrate ausfallen, können Sparer bei der Deutschen Rentenversicherung berechnen lassen.
Nachrichten zum Thema
- Maßnahmenkatalog für eine bessere Riester-Rente
- Riester-Rente: Mitteilungen verwirren Kunden
- Riester und Co: Fristen für Zulagen laufen zum Jahresende ab
- Und sie lohnt sich doch: Branche verteidigt Riester-Rente
- Riester: Garantierente im Blick behalten
- 10 Jahre Riester-Rente: Zwischenbilanz "enttäuschend"