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Riester-Rente: Bei Lohnerhöhung Sparrate anpassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Riester-Sparer sollten nach einer Gehaltserhöhung auf jeden Fall prüfen, ob die Sparrate noch stimmt. Denn nur wenn sie vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in ihren Riester-Vertrag einzahlen, haben sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro.

Dies erklärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften. Wer zu wenig einzahlt, muss eine Kürzung der Zulage hinnehmen.

Gefördert wird eine maximale Einzahlung von 2100 Euro pro Jahr. Die Möglichkeit, Einzahlungen nachträglich aufzustocken, haben nur mittelbar berechtigte Riester-Sparer, die unwissentlich nichts oder zu wenig in ihren Sparvertrag eingezahlt haben. Wie hoch die Zulagen bei ihrer derzeitigen Sparrate ausfallen, können Sparer bei der Deutschen Rentenversicherung berechnen lassen.