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Restrukturierungsgesetz: Bankenabgabe & Co.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die deutsche Bundesregierung hat eine Bankenabgabe sowie ein neues Insolvenzverfahren für angeschlagene Großbanken auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll bis Jahresende endgültig verabschiedet werden. Der Bundesrat - hier hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr - muss aber zustimmen. Änderungen über die Länderkammer und in den parlamentarischen Beratungen sind noch möglich:

Bankenabgabe

Alle deutschen Kreditinstitute sollen eine Gebühr in einen Krisenfonds einzahlen. Die Rede war zuletzt von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr. Unter anderem Versicherer und Hedge-Fonds bleiben aus rechtlichen Gründen ausgenommen. Wie viel eine Bank zahlen muss, soll sich nach der Größe eines Instituts sowie dem Grad der Verflechtung am Finanzmarkt richten.

Zugrunde gelegt werden alle Passiva des Instituts - also auch Verbindlichkeiten gegenüber anderen Geldhäusern. Von der Summe werden Eigenkapital sowie Einlagen der Kunden abgezogen. Eigenkapitalstarke Institute mit vielen Privatkunden würden also weniger stark belastet.

Berücksichtigt werden aber auch außerbilanzielle Derivate, also risikoreiche Wertpapiere. Die Höhe der einmal jährlich erhobenen Abgabe darf 15 Prozent des Jahresgewinns nicht übersteigen. Hat ein Institut keinen Gewinn erwirtschaftet, wird ein Mindestbeitrag fällig. Die Bankenabgabe soll nicht steuerlich absetzbar sein.

Restrukturierungsfonds

Der aus der Abgabe finanzierte Krisenfonds soll Banken in einer Schieflage notfalls unterstützen können. Er soll als Sondervermögen des Bundes außerhalb des Haushalts errichtet und von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) verwaltet werden. Diese ist schon für den staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin zuständig, der nur noch bis Jahresende Hilfsanträge entgegen nimmt.

Notfalls sollen Sonderbeiträge erhoben werden. Reichen auch sie nicht, kann der Bund dem Fonds Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro gewähren, die die Bankenbranche abzahlen müsste. Dazu würde ein Teil der Kreditermächtigungen des SoFFin umgewidmet. Der Krisenfonds soll auch Garantieermächtigungen von maximal 100 Milliarden Euro erhalten - ebenfalls ungenutzte Beträge des SoFFin. Der Steuerzahler wäre bei der nächsten Krise also schlimmstenfalls wieder mit im Boot.

Sanierung

Banken mit besonderer Bedeutung ("systemrelevante Banken") sollen früh saniert und notfalls gegen ihren Willen zerschlagen werden können. Die Aufsicht soll noch vor einer Insolvenz eingreifen. Zunächst sollen Institute durch ein "Sanierungsverfahren" Probleme in Eigenregie lösen. Bei drohender Pleite einer wichtigen Großbank folgt ein "Reorganisationsverfahren". Es lehnt sich am Insolvenz- Planverfahren an. Aktionäre sollen einbezogen werden, eine Sanierung aber nicht vereiteln können. Die Aufsicht kann massiv eingreifen.

Zerschlagung

In einem "hoheitlichen Eingriffsverfahren" soll der Staat einschreiten und systemrelevante Teile eines Instituts ausgliedern können - auf einen privaten Erwerber oder eine staatliche "Brückenbank". Sie sollen fortgeführt und der Rest abgewickelt werden. Über Systemrelevanz entscheidet die Bankenaufsicht. Sie kann schon vor einer Notlage einen Sonderbeauftragten einsetzen und zur Abwehr von Gefahren Restrukturierungspläne verlangen.

"Testament"

Damit im Notfall schnell gehandelt werden kann, müssen vor allem Großbanken eine Art Testament verfassen. Es soll Angaben zur Konzernstruktur enthalten, um mögliche systemrelevante Teile und Geschäfte abzugrenzen. Denn Banken bestehen oft aus zahlreichen selbstständigen, schwer zu überblickenden Einheiten. Die Deutsche- Bank-Gruppe zum Beispiel soll etwa 7000 dieser Einheiten umfassen.

Verjährung

Bankmanager werden stärker in die Pflicht genommen. Die Frist zur Haftung bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung soll bei börsennotierten Instituten von 5 auf 10 Jahre verdoppelt werden. Schadenersatzansprüche gegen Manager sollen auch dann möglich sein, wenn Verfehlungen erst spät bekanntwerden oder die personelle Zusammensetzung von Vorständen und Aufsichtsräten sich geändert hat.