Reparaturkosten einmalig oder über mehrere Jahre absetzen
Stand: 16.02.2015
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Neustadt/Weinstraße - Haus- und Wohnungsbesitzer erzielen einerseits Mieteinnahmen - es fallen jedoch auch regelmäßig Reparatur- und Renovierungskosten an, die von der Steuer abgesetzt werden können.
Diese Einnahmen und die Ausgaben können grundsätzlich in der Steuererklärung gegengerechnet werden, erklärt der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Eine wichtige Entscheidung muss der Vermieter bei den Erhaltungsaufwendungen treffen. Sollen die Kosten für Renovierung über mehrere Jahre verteilt oder auf einmal abgesetzt werden? Dies ist eine grundsätzliche Entscheidung, erklärt der VLH. Wer sich einmal festlegt, kann die Entscheidung nachträglich nicht mehr ändern, auch wenn daraus steuerliche Nachteile entstehen.