Rentner mit Nebenjob: Arbeitszimmer von der Steuer absetzbar
Stand: 06.03.2015
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Berlin - Viele Arbeitnehmer im Ruhestand bessern ihre Rente durch eine Nebentätigkeit auf. Unter bestimmten Umständen können sie ihr Arbeitszimmer vollständig von der Steuer absetzen.
Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuervereine (NVL) in Berlin hin. Die Experten beziehen sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VII R 3/12).
Die Richter gaben einem pensionierten Ingenieur recht, der im Keller seines Hauses ein Arbeitszimmer für seine Gutachter-Tätigkeit eingerichtet hatte. Der Pensionär kann demnach sämtliche Kosten des Zimmers beim Finanzamt geltend machen. Wichtige Einschränkung: Die Tätigkeit darf laut NVL nicht als pauschal versteuerter Minijob erfolgen. Dann seien keine Werbungskosten abziehbar.