Rentenversicherung: Ost-West-Angleichung soll aus Steuern kommen
Stand: 08.12.2016
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Berlin - Die Vereinheitlichung der Rentenbeträge in den neuen und alten Bundesländern ohne staatliche Hilfe birgt laut Rentenversicherung Risiken für die Beitragszahler. "Es handelt sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verwirklichung der Deutschen Einheit, die somit auch von der gesamten Gesellschaft - also aus Steuermitteln - zu finanzieren ist und nicht nur von den Beitragszahlern zu tragen ist", sagte die Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung, Annelie Buntenbach, am Mittwoch in Berlin.
Der scheidende Präsident der Rentenversicherung, Axel Reimann, warnte, sollte das Projekt nicht aus Steuern finanziert werden, bestünde die Gefahr, dass noch vor dem Jahr 2030 die Obergrenze des Beitragssatzes von 22 Prozent nicht eingehalten werden könne. Nach dem jüngsten Rentenversicherungsbericht 2016 dürfte diese gesetzliche Grenze nicht überschritten werden.
Streit um Finanzierungsquellen
Union und SPD hatten sich am 24. November darauf verständigt, die Renten in Ost- und Westdeutschland bis 2025 anzugleichen. Am Tag darauf wurde klar, dass Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) weiter eine Steuerfinanzierung will, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aber auf eine Finanzierung aus der Rentenkasse beharrt. Dem Vernehmen nach soll ein klärendes Gespräch zwischen Nahles und Schäuble nun erst innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfinden.
Buntenbach räumte ein, dass zwischen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung kein Konsens über die Höhe langfristiger Leitplanken herrsche. Im Grundsatz unterstütze man Nahles aber beim Ziel solcher Leitplanken. Nahles will das Rentenniveau bis 2045 auf 46 Prozent halten. Der Beitragssatz soll in dieser Zeit nicht über 25 Prozent steigen.
Reimann bekräftigte, dass der Beitragssatz bis 2021 stabil bei 18,7 Prozent bleiben dürfte. Im Jahr 2022 sei dann eine Anhebung auf 18,9 Prozent zu erwarten. Buntenbach und Reimann sprachen vor dem Parlament der Rentenversicherung, der Bundesvertreterversammlung.