Rentenversicherung: neue Bemessungsgrenzen für Ost und West
Stand: 19.10.2010
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Berlin - Viele ostdeutsche Arbeitsnehmer müssen ab Januar 2011 mehr in die Rentenversicherung einzahlen. Grund: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in den neuen Bundesländern von 4.650 auf 4.800 Euro pro Monat. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. In Westdeutschland bleibt die Obergrenze von 5.500 Euro pro Monat bestehen.
Gesenkt wird hingegen die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung, und zwar von 3.750 auf 3.712,50 Euro monatlich. Die Bemessungsgrenze wirkt als Deckel: Nur das Gehalt bis zu dieser Grenze wird zur Berechnung der Sozialabgaben herangezogen. Steigt die Grenze, wächst somit auch der Anteil des Einkommens, auf den Abgaben fällig werden.
Die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung folgen der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. In den alten Ländern schrumpften die Einkommen um 0,39 Prozent; in den neuen gab es hingegen ein Plus von 0,84 Prozent. Für Gesamtdeutschland ergab sich damit ein Minus von 0,24 Prozent. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.