Rentenminderung mit einmaliger Zahlung ausgleichen
Stand: 11.10.2013
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Berlin - Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, bekommt weniger Rente. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, gibt es einen Abschlag von 0,3 Prozent, also 3,6 Prozent für ein Jahr. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Was viele nicht wissen: Diese Rentenminderung kann ausgeglichen werden.
Dafür müssen Betroffene einen individuellen Ausgleichsbetrag zahlen. Anhängig ist er unter anderem von der Höhe der Rente und der Abschläge. Wichtig zu beachten: Bevor der Ausgleichsbetrag berechnet werden kann, müssen Betroffene zuerst eine besondere Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente beantragen. Das kann jeder, der bereits 55 Jahre alt ist.
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