Rentenanpassungsformel: So werden die Rentenerhöhungen errechnet
Stand: 13.03.2012
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Berlin - Rentenerhöhungen werden anhand der Rentenanpassungsformel errechnet. Die Bruttolohnentwicklung ist das wichtigste Element bei der Berechnung. Allerdings wird diese nicht eins zu eins an die Rentner weitergegeben, sondern durch mehrere Faktoren in der Berechnungsformel positiv oder negativ beeinflusst.
Bei der zurückliegenden Lohnentwicklung werden letztlich nur die Löhne berücksichtigt, für die auch Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Beamtengehälter und beitragsfreie Löhne oder Lohnbestandteile - wie Entgeltumwandlung oder Gehälter über der Beitragsbemessungsgrenze - bleiben damit außen vor.
Beitragssatzfaktor wirkt sich auf die Rentenanpassung aus
Auf die Rentenanpassung wirkt sich ferner der sogenannte Beitragssatzfaktor aus: negativ, wenn der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt - positiv, wenn der Satz sinkt. Der Beitrag zur staatlich geförderten Altersvorsorge (Riesterfaktor) dämpft die Rentenanpassung. Positive wie negative Wirkung kann der Nachhaltigkeitsfaktor haben, der das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern angibt. Steigt die Zahl der Beitragszahler gegenüber der Zahl der Rentenbezieher, wirkt dies rentensteigernd - und umgekehrt.
Schutzklausel verhindert Rentensenkung
Eine Schutzklausel verhindert bei schwacher Lohnentwicklung generell eine Rentensenkung. Für Ostdeutschland gibt es eine weitere Garantie: Dort dürfen die Rentenerhöhungen nicht geringer als im Westen ausfallen.
Es gibt allerdings noch Abstriche von der rein rechnerisch notwendigen Rentenerhöhung, weil in den Vorjahren eigentlich anstehende Rentenkürzungen nicht vorgenommen wurden. Dies geschieht dadurch, dass dieser "Überhang" teilweise mit den Rentenerhöhungen verrechnet wird.
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