Renten-Meldung des Arbeitgebers gut prüfen
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 15.02.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Vom Arbeitgeber erhalten Angestellte einmal jährlich die Meldung, die an die Rentenversicherung gegeben wird. Die sollte sorgfältig angeschaut werden. Bei Fehlern drohen Verluste bei der Rente. Das rät die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Angaben zu Name, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst müssen stimmen. Außerdem sollte die Jahresmeldung, die Arbeitgeber bis spätestens Ende April ihren Beschäftigten jeweils für das vorherige Jahr aushändigen, immer gut aufbewahrt werden. Mit ihrer Hilfe können eingezahlte Rentenbeiträge nachgewiesen werden.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Inbank:
2,82 % Zinsen (vorher 2,9 %)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 12 Monate 3,10 % (vorher 2,95 %)
- 18 Monate 3,00 % (vorher 2,80 %)
- 24 Monate 2,90 % (vorher 2,65 %)
- 36 Monate 2,55 % (vorher 2,35 %)
- 48 Monate 2,35 % (vorher 1,85 %)
- 60 Monate 2,10 % (vorher 1,60 %)
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 3 Monate 3,10 % (vorher 3,25 %)
- 6 Monate 3,05 % (vorher 3,30 %)
Tagesgeld der IKB:
3,35 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 100.000 Euro,
garantiert für 3 Monate ab Kontoeröffnung
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