Rente: Nebenjob kann sich steuerlich auswirken
Stand: 29.03.2018
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Berlin - Rentner sollten genau prüfen, ob sich ein Nebenjob für sie lohnt. Denn der Zusatzverdienst kann sich steuerlich auswirken. Und grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland wohnt, steuerpflichtig. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin.
Je nach Art des Rentenbezugs gelten andere gesetzliche Hinzuverdienstgrenzen. So können beispielsweise nur Personen, die eine Altersvollrente beziehen, unbeschränkt etwas dazuverdienen, ohne dass sie mit einer Rentenkürzung rechnen müssen.
Doch nicht nur ein Nebenjob hat steuerliche Auswirkungen - auch eine Rentenerhöhung, wie sie in diesem Sommer ansteht. Wer mit seiner Rente unterhalb der Grenze des steuerlichen Grundfreibetrags liegt, sollte bedenken, dass das Finanzamt alle Einkünfte berücksichtigt. Eingerechnet werden neben der Rente auch Einnahmen aus Vermietung oder einem Nebenerwerb sowie Einkünfte des berufstätigen Ehepartners. Rentner sollten prüfen, ob sich für sie steuerlich etwas ändert.
Unabhängig davon gilt: Die Abgabe einer Steuererklärung kann sich auch für Rentner lohnen. Nach Expertenangaben verschenken viele Rentner jedes Jahr Geld ans Finanzamt. Das Geld könnten sie sich mit der Abgabe der Steuererklärung zurückholen. Wichtig ist dafür, die Belege sorgfältig zu sammeln - unter anderem für außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder für Ausgaben wie haushaltsnahe Dienstleistungen.