Rente: Freiwillige Beiträge bis 31. März entrichten
Stand: 21.01.2016
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Berlin - Für das vergangene Jahr können noch bis zum 31. März freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend entrichtet werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Durch die Zahlung können Mindestversicherungszeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Zusätzlich erhöht sich die spätere Rente.
Bei einer nachträglichen Zahlung kann die monatliche Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1131,35 Euro frei gewählt werden. Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Werden freiwillige Beiträge per Überweisung gezahlt, ist neben der Versicherungsnummer der Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.
Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und noch keine volle Altersrente bezieht, kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres bei der freiwilligen Rentenversicherung einzahlen. Gleiches gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.