Regierung will Honorarberater für Finanzprodukte stärken
Stand: 20.12.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | AFP
Berlin - Die Bundesregierung will Honorarberater für Finanzprodukte stärken. Fortan erhalten Berater für ihre Bemühungen ausschließlich ein Honorar von den Kunden, dürfen aber keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten für sich behalten. Damit soll eine Alternative zum bisher verbreiteten Provisionsmodell gesetzlich geregelt werden.
Nach den bereits Anfang November bekanntgewordenen Plänen müssen Honorarberater einen ausreichenden Marktüberblick haben. Sie dürfen nur gegen Honorar Kunden beraten. Der Honorar-Anlageberater darf sich zudem nicht auf eigene Finanzinstrumente oder solche Anlagen beschränken, die von ihm nahestehenden Finanzfirmen angeboten werden.
Gesetz ab Mitte 2014 gültig
Die geschützte Bezeichnung des "Honorar-Anlageberaters" soll im Wertpapierhandelsgesetz sowie des "Honorar-Finanzanlagenberaters" in der Gewerbeordnung eingeführt werden. Kunden sollen erkennen, ob die Beratung durch Provisionen oder Honorar vergütet wird. Zudem können sich Anleger in einem Register auf der Internetseite der Finanzaufsicht Bafin über Honorar-Anlageberater informieren. Das Gesetz soll Mitte 2014 in Deutschland in Kraft treten.
Als Alternative zu den mächtigen Vertriebsorganisationen, Banken und Versicherern sind provisionsfreie Honorarberater bislang eher die Ausnahme im deutschen Finanzgewerbe. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CDU) erklärte, "Wir (...) schaffen damit den Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung."
SPD-Experte Carsten Sieling nannte die Pläne eine Enttäuschung. "Wird dieser Entwurf Realität, wird die Honorarberatung auch in Zukunft ein Nischendasein fristen müssen." Es sei unverständlich, warum die Bundesregierung nicht endlich ein umfassendes und klares Berufsbild der Honorarberatung schafft: Wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf Honorarbasis tätig ist, der berät."