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Recht auf Bankkonto kommt Anfang 2016

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die EU hat eine Richtlinie erlassen, die das Recht auf ein Girokonto sichern soll. In Deutschland soll es Anfang 2016 soweit sein. Dann sollen auch Flüchtlinge oder Obdachlose das Recht auf ein Bankkonto haben. Ein entsprechendes Gesetz könne voraussichtlich schon Anfang 2016 in Kraft treten und damit deutlich vor Ablauf einer Frist durch die zugrundeliegende EU-Richtlinie, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Samstag in Berlin. Er bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag).

Von dem neuen Gesetz sollen geduldete Flüchtlinge oder Menschen ohne festen Wohnsitz profitieren. Diese Gruppen haben bisher Schwierigkeiten damit, ein Konto zu bekommen, um darüber beispielsweise eine Mietwohnung zu bezahlen.

Weigern sich Banken künftig, ein Konto zu eröffnen, müssen sie den Plänen zufolge mit Konsequenzen rechnen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Banken anweisen können, die Betroffenen als Kunden anzunehmen. Zur Durchsetzung soll auch ein Bußgeld verhängt werden können.

Das EU-Parlament hatte vor gut einem Jahr grünes Licht für das EU-weite Recht auf ein "Girokonto für Jedermann" gegeben. Bislang gab es dazu nur freiwillige Selbstverpflichtungen der Banken.

Die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie sieht vor, dass innerhalb der Europäischen Union der Zugang zu einem Konto diskriminierungsfrei sein muss. Eigentlich wäre für die Umsetzung bis September nächsten Jahres Zeit geblieben. Nun solle ein Referentenentwurf bereits in diesem September das Kabinett passieren, so dass das Gesetz schneller kommen kann, so das Ministerium.

In Deutschland sind nach früheren Schätzungen etwa 670 000 Bürger ohne Konto, also knapp ein Prozent der Verbraucher. EU-weit konnten 25 bis 30 Millionen Bürger über 15 Jahren nach früheren Kommissions-Angaben bisher kein Konto eröffnen, obwohl sie es möchten.

Das Bundesfinanzministerium hatte laut dem Zeitungsbericht zuletzt Banken gerügt, die sich geweigert hatten, Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung als Kunden zu akzeptieren. Die Kreditinstitute hatten sich auf das Geldwäschegesetz berufen - zu Unrecht, so das Ministerium.