Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Privatverkauf: Wann fällt Einkommensteuer an?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Der Frühling bietet eine gute Gelegenheit für einen Frühjahrsputz. Auf Trödelmärkten oder im Internet lassen sich für unliebsam gewordene Schätze noch Abnehmer finden. Doch müssen diese Einkünfte versteuert werden? Die beruhigende Antwort: In der Regel nicht.

Einkommensteuer für ein privates Veräußerungsgeschäft fällt nur an, wenn der Verkauf innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Jahr nach Anschaffung erfolgt. Darauf macht der Bund der Steuerzahler in Berlin aufmerksam. Gewinne, die innerhalb dieser Frist aus dem Verkauf der entrümpelten Gegenstände anfallen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Ebenso können auch Verluste geltend gemacht werden.

Außerdem gilt eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Übersteigen die Gewinne diese Grenze, sind sie in vollem Umfang steuerpflichtig. Allerdings muss ein Gewinn überhaupt erst mal entstehen. So können beispielsweise Gebühren für die eBay-Nutzung oder die Standmiete beim Trödelmarkt steuermindernd berücksichtigt werden.

Außerdem gilt: Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind in der Regel nicht steuerlich relevant, da es ihnen an einem Wertsteigerungspotenzial fehlt und eher ein Wertverlust zu erwarten ist. Somit können zwar Verluste aus dem Verkauf solcher Gegenstände steuerlich nicht berücksichtigt werden. Im Gegenzug müssen aber auch die Gewinne, die aus der Veräußerung innerhalb der Jahresfrist entstanden sind, nicht versteuert werden. 

Werden dagegen Sammlergegenstände, deren Wert eher steigt, innerhalb eines Jahres ange- und verkauft, sind Gewinne und Verluste steuerlich zu erfassen. Dies betrifft vor allem Wertgegenstände wie Schmuck, Edelmetalle oder Kunstobjekte.