Private Dienstwagen-Nutzung muss versteuert werden
Stand: 26.05.2011
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Berlin - Wer seinen Dienstwagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen darf, erlangt einen Vorteil, weil er nicht das Privatfahrzeug oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen muss. Dieser geldwerte Vorteil muss versteuert werden, erläutert der Bund der Steuerzahler. Bisher verlangte das Finanzamt einen pauschalen Zuschlag von 0,03 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Entfernungskilometer pro Monat. Dies galt selbst dann, wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug nur an wenigen Tagen im Monat tatsächlich für die Fahrt zur Arbeit genutzt hatte.
Der Bundesfinanzhof hat nun wiederholt entschieden, dass der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht pauschal erhoben werden muss. Wer den Dienstwagen nur an einigen Tagen für die Fahrten zur Arbeit nutzt, kann den geldwerten Vorteil mit 0,002 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Entfernungskilometer abrechnen, wenn dies für den Steuerzahler günstiger ist. Dieses Verfahren wird jetzt auch von der Finanzverwaltung angewendet. Betroffene Steuerzahler sollten durchrechnen, ob die taggenaue Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für sie günstiger ist, rät der Bund der Steuerzahler.