Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Private Dienstwagen-Nutzung muss versteuert werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer seinen Dienstwagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen darf, erlangt einen Vorteil, weil er nicht das Privatfahrzeug oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen muss. Dieser geldwerte Vorteil muss versteuert werden, erläutert der Bund der Steuerzahler. Bisher verlangte das Finanzamt einen pauschalen Zuschlag von 0,03 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Entfernungskilometer pro Monat. Dies galt selbst dann, wenn der Mitarbeiter das Fahrzeug nur an wenigen Tagen im Monat tatsächlich für die Fahrt zur Arbeit genutzt hatte.

Der Bundesfinanzhof hat nun wiederholt entschieden, dass der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht pauschal erhoben werden muss. Wer den Dienstwagen nur an einigen Tagen für die Fahrten zur Arbeit nutzt, kann den geldwerten Vorteil mit 0,002 Prozent des Fahrzeuglistenpreises je Entfernungskilometer abrechnen, wenn dies für den Steuerzahler günstiger ist. Dieses Verfahren wird jetzt auch von der Finanzverwaltung angewendet. Betroffene Steuerzahler sollten durchrechnen, ob die taggenaue Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für sie günstiger ist, rät der Bund der Steuerzahler.