Privatbanken ändern Regeln für Einlagensicherung
Stand: 20.02.2017
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Frankfurt/Main - Die Einlagensicherung sorgt im Falle einer Bankpleite dafür, dass die Anleger abgesichert sind. Die Änderungen betreffen vor allem Finanzprofis.
Deutschlands Privatbanken wollen im Pleitefall nur noch Privatkunden den vollen Schutz ihrer Einlagen zusichern. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis wie beispielsweise Wertpapierfirmen und Vermögensverwalter sollen vom 1. Oktober 2017 an in Notlagen nicht mehr aus dem Topf bedient werden, den die Institute zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung gefüllt haben. "Wir gehen davon aus, dass diese professionellen Investoren die Risiken adäquat einschätzen können und deswegen eines Schutzes durch die freiwillige Einlagensicherung nicht bedürfen", begründete der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer, den Reformvorstoß. Kemmer betonte, für Privatkunden und Stiftungen ändere sich nichts: "Voller Schutzerhalt für private Anleger - das steht über allem." Auch mittelständische Handwerker müssten sich keine Sorgen machen.
Bis zu 100.000 Euro in Deutschland gesetzlich geschützt
In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute hierzulande Kundengelder freiwillig ab - in der Regel weit über das gesetzliche Maß hinaus. Für private Banken greift der Einlagensicherungsfonds des BdB. Nach Angaben des Verbandes sind somit in der Regel je Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Instituten lägen die Sicherungsgrenzen noch deutlich höher. Vergleichbare Regelungen gibt es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Bankenverband: Schutzbedürftige Kunden profitieren
Den Einlagenschutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen - etwa Versorgungswerke - will der BdB einschränken: Vom 1. Oktober 2017 an sollen Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen nicht mehr abgesichert sein. Von 2020 an fallen auch Einlagen mit mehr als 18-monatiger Laufzeit heraus. Diese beiden Änderungen betreffen Privatkunden und Stiftungen nicht, zudem gibt es Bestandsschutz für Einlagen vor dem jeweiligen Stichtag. "Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen", erklärte BdB-Präsident und Berenberg-Chef Hans-Walter Peters, der die Reform maßgeblich vorangetrieben hatte, in einer Mitteilung. Auch die Kosten der Institute sollen so sinken.
Missbrauch durch öffentliche Investoren soll vermieden werden
Kemmer erläuterte, in der Vergangenheit hätten bisweilen auch öffentliche Investoren den Spielraum der Einlagensicherung ausgereizt und seien daher teils größere Risiken eingegangen. Das habe die Entschädigungssummen bei den großen Pleiten der vergangenen Jahre - Lehman Brothers Deutschland (gut 6 Milliarden Euro) und Maple Bank (rund 2,7 Milliarden Euro) - in die Höhe getrieben. Mit der Reform schrumpfe der Umfang der Einlagen, die geschützt werden, um einen "deutlichen dreistelligen Milliardenbetrag", sagte Kemmer. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die einstimmig vom BdB-Vorstand beschlossene Reform von den Vertretern der Institute bei der Delegiertenversammlung am 5. April gebilligt wird. "Wir gehen davon aus, dass die freiwillige Einlagensicherung damit wetterfest gemacht ist und es in absehbarer Zeit keine vergleichbaren Eingriffe mehr geben wird", sagte der BdB-Hauptgeschäftsführer.