Pflegezusatzversicherungen - Welches Modell lohnt für wen?
Stand: 28.12.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Henstedt-Ulzburg - Pflege im Alter ist meist kostspielig - gegen ein finanzielles Risiko kann eine Pflegezusatzversicherung helfen. Diese soll ab 2013 staatlich bezuschusst werden. Jeder Versicherte soll jährlich 60 Euro bekommen, wenn er privat vorsorgt. Derzeit gebe es vier unterschiedliche Modelle, zwischen denen der Versicherte wählen kann, erklärte Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BDV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg dem dpa-Themendienst. Doch nicht jede Zusatzversicherung ist empfehlenswert. Ein Überblick:
Pflegetagegeld: Hier bekommt der Versicherte für jeden Tag einen vereinbarten Betrag ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe. Der volle Tagessatz wird hier häufig erst ab Pflegestufe III fällig. "Versicherte können selbst bestimmen, für was sie das Geld ausgeben", sagt Thorsten Rudnik. Das heißt, sie entscheiden, ob sie das Geld in professionelle Pflege investieren oder Angehörigen Geld geben, die sich um sie kümmern.
Pflegekostenversicherung: Die Pflegekostenversicherung orientiert sich laut BDV an der Praxis der Krankenversicherer. Sie erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag oder bis zu einem festgelegten Prozentsatz. Die Kosten müssten allerdings durch Rechnungen nachgewiesen werden, sagt Rudnik. Das könne unter Umständen einen großen Aufwand bedeuten. Ein weiterer Nachteil: Die Pflege durch Familie und Freunde wird finanziell nur selten unterstützt.
Pflegerentenversicherung: "Bei der Rentenversicherung schließt der Versicherte gleichzeitig noch einen Sparvertrag ab", erklärt Rudnik. Es gibt drei Leistungsmöglichkeiten: Todesfallleistung, Rente bei Pflegebedürftigkeit, Altersrente ab dem 80. oder 85. Lebensjahr. Die Beiträge hierfür sind aus Sicht des BDV aber zu hoch. Sinnvoller sei es, nur das Pflegerisiko abzudecken und das restliche Geld selbst anzulegen.
Pflegerenten-Risikoversicherung: Hier bekommt der Versicherte eine frei verfügbare Monatsrente ausgezahlt. Nachteilig wirkt sich bei ihr aus, dass die Höhe der Rente nach der Pflegestufe variiert. "Erst bei Pflegestufe III wird der volle Betrag ausgezahlt", erklärt Rudnik. "Bei Pflegestufe I sind es dagegen meist maximal 50 Prozent, und bei Stufe II variiert die Auszahlung häufig zwischen 50 und 75 Prozent." Nur sehr wenige Versicherer erbringen in allen drei Pflegestufen die volle Leistung.