Pflegeleistungen beim Finanzamt geltend machen
Stand: 21.02.2012
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Berlin - Pflege- und Betreuungsleistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Es können 20 Prozent von Aufwendungen bis zu 20.000 Euro abgesetzt werden, das heißt höchstens 4000 Euro pro Jahr. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer in Berlin mit.
Eine steuerliche Förderung gibt es aber nur dann, wenn die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger mit Pflegestufe 2 erhält Pflegesachleistungen und Betreuungsleistungen, für die er einen professionellen Pflegedienst in Anspruch nimmt. Von den anfallenden Kosten von 1400 Euro monatlich übernimmt die Pflegeversicherung 980 Euro und einen zusätzlichen Kostenersatz von 100 Euro.
Die Abrechnung sieht wie folgt aus: 1400 mal 12 ergibt Gesamtkosten in Höhe von 16.800 Euro. Angerechnet darauf werden die Leistungen der Pflegeversicherung in Höhe von 12.960 Euro (980 plus 100 Euro mal 12). Zieht man diese Summe von den Gesamtkosten ab, bleiben 3840 Euro übrig. Davon können 20 Prozent (768 Euro) als Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden.