Pflanzenpflege von der Steuer absetzen? Das geht!
Stand: 27.03.2015
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Berlin - Schon gewusst? Urlauber, die während ihrer Abwesenheit einen "Pflegedienst" für ihre Pflanzen beschäftigen und dafür bezahlen, können die Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin.
Häufig kümmern sich Angehörige oder Freunde während der des Urlaubs um die Pflege. Bekommen die Helfer dafür Geld, lassen sich diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Denn: Erfolgt die Pflanzenpflege im Haushalt des Steuerzahlers, gilt sie als haushaltsnahe Dienstleistung.
Geld muss überwiesen werden
Voraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt ist allerdings, dass das Geld nicht bar übergeben, sondern überwiesen wird. Auch muss der Empfänger eine Rechnung ausstellen und das Geld versteuern. Die gleichen Regeln gelten bei professioneller Pflanzenpflege. Das Finanzamt erkennt bei haushaltsnahen Dienstleistungen 20 Prozent der Kosten an - höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr.