Pfändungsschutzkonto gibt Schuldnern Sicherheit
Stand: 01.07.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Berlin - Am 1. Juli tritt das Gesetz zum Pfändungsschutzkonto in Kraft. Nun kann jeder Schuldner sein Girokonto in ein so genanntes P-Konto umwandeln und ist künftig besser vor Pfändungen und Kontoblockierungen geschützt. Bislang wurde das Konto nach einer Kontopfändung automatisch gesperrt, und eine gerichtliche Freigabe war nötig. Die Folge: Daueraufträge und Lastschriften, etwa für Miete, Strom oder Gas, konnten nicht mehr beglichen werden. Der Schuldenberg wuchs stetig und damit auch die Verunsicherung der Verbraucher.
Durch die Einführung eines pfändungsfreien Sockelbetrages endet dieser Zustand: Monatlich werden durch das P-Konto nun 985,15 Euro für den alltäglichen Bedarf geschützt. Geldgeschäfte des täglichen Lebens können so geregelt werden, ohne ständige Sorge vor einer Kontosperrung. Bestehen Unterhaltspflichten, kann der Betrag um 370,76 Euro erhöht werden. Schuldner, die eigentlich zahlen wollen, wurden in der Vergangenheit durch die Sperrung gehemmt: Nicht nur die Kontensperrung, auch der Gang zum Gericht fällt nun weg.
Eine Kontogarantie für verschuldete Verbraucher, wie es das neue Gesetz vorsieht, sichert deren weitere Teilnahme am Marktgeschehen und bietet einen erweiterten Schutz in der Notlage. Gleichzeitig wird das P-Konto registriert, sodass sich Schuldner nicht mehrere Konten zeitgleich anlegen können, um so weitere Schulden anzuhäufen. Das P-Konto ist daher ein weiterer Baustein zu mehr Verbrauchersouveränität auf dem Finanzmarkt und daher ein gutes Zeichen in Zeiten hoher Verbraucherverschuldung.