P-Konto: Verbraucherzentrale mahnt Banken erfolgreich ab
Stand: 23.02.2011
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Leipzig - Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eigenen Angaben zufolge zwei Banken im Freistaat wegen überzogen hoher Entgelte für sogenannte Pfändungsschutzkonten (P-Konten) erfolgreich abgemahnt. So habe die VR-Bank Mittelsachsen eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Gebühren für ein P-Konto von 15 auf 6 Euro reduziert, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Leipzig mit. Auch die Volksbank Leipzig habe auf eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung reagiert, allerdings stehe noch nicht fest, welchen neuen Preis sie für das P-Konto zukünftig verlangt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte vor knapp vier Wochen darüber berichtete, dass sie gegen die hohen Gebühren für P-Konten rechtlich vorgeht, weil sie diese für gesetzwidrig hält. Seither seien bei ihr viele Beschwerden über solche Preise eingegangen. "Mit diesen wichtigen Hinweisen unterstützen uns die Verbraucher bei unserer weiteren Vorgehensweise gegen bisher uneinsichtige Kreditinstitute", sagte Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Ein weiteres Kreditinstitut wurde den Angaben zufolge bereits mit einer Abmahnung bedacht. Die Kreissparkasse Döbeln, die ebenfalls 15 Euro pro Monat von den Betroffenen fordere, habe nun bis 9. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erläuterte Heyer. Komme sie der Aufforderung nicht nach, werde sich ein Gericht mit der Angelegenheit befassen müssen. "Auch für diesen Fall sind wir durchaus optimistisch, denn Ende 2010 haben bereits die Landgerichte Leipzig, Halle und Bamberg Entscheidungen getroffen, die unserer Rechtsauffassung entsprechen."
Auf P-Konten ist ein Betrag von rund 985 Euro gegen den Zugriff von Gläubigern geschützt. Banken verlangen nach der Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto oft deutlich höhere Gebühren.