P-Konto: Verbraucherzentrale mahnt 33 Banken und Sparkassen ab
Stand: 25.03.2011
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Berlin - Wegen zusätzlicher Gebühren für pfändungsfreie Konten hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) 33 Banken und Sparkassen eine Abmahnung erteilt. "Die Geldinstitute lassen sich dafür bezahlen, dass sie eine gesetzliche Pflicht erfüllen", kritisierte der VZBV-Vorstand Gerd Billen am Freitag in Berlin.
Jeder Bankkunde habe das Recht, sein Konto mit Pfändungsschutz führen zu lassen. Damit gelte automatisch, dass sein Einkommen bis 985,15 Euro nicht gepfändet werden dürfe. In der Praxis zahle der Kunde häufig für dieses Recht und müsse auf wichtige Kontofunktionen verzichten, kritisierte der Verband. Von der Bundesregierung fordert der VZBV deshalb eine gesetzliche Klarstellung.
Abgemahnt wurden die Kreditinstitute für Extra-Entgelte von bis zu 15 Euro monatlich, höhere Preise für einzelne Leistungen sowie eingeschränkte Kontoführungsfunktionen wie Online-Banking oder Daueraufträge. 14 der abgemahnten Geldinstitute haben inzwischen Unterlassungserklärungen abgegeben, wie der VZBV berichtete.