P-Konto: Streit um Gebühren hält an
Stand: 11.07.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Leipzig - Der Streit um die Gebühren für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) hält an. Nachdem das Oberlandesgericht Dresden einem Geldinstitut untersagt hat, Kunden für ein P-Konto 15 Euro in Rechnung zu stellen (Az.: 8 U 132/12), geht die Bank nun in Revision, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit. Der Bundesgerichtshof werde vermutlich im November über das Thema verhandeln. Da das Verfahren nicht abgeschlossen ist, sollten betroffene Kunden ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre lang aufbewahren.
Oft fordern Kreditinstitute von den Betroffenen nicht nur einen expliziten Antrag auf Rückerstattung, sondern auch einen Nachweis, dass ihnen das Geld abgezogen wurde, erläutern die Verbraucherschützer. Wer seine Kontoauszüge aufbewahre, könne diesen Nachweis einfach erbringen.
Nachrichten zum Thema
- Tipp: P-Konto noch in diesem Jahr beantragen
- Gemeinschaftskonto kann nicht in P-Konto umfunktioniert werden
- Grundfreibetrag auf P-Konto steigt zum 1. Juli
- P-Konto: Viel Licht und viel Schatten
- P-Konto: Verbraucherzentrale mahnt 33 Banken und Sparkassen ab
- Öko-Test: Banken zocken bei P-Konten teils kräftig ab