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Opposition beharrt auf EU-weiter Steuer auf Finanzgeschäfte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Börsensteuer oder Finanztransaktionsteuer - SPD und Grüne verknüpfen die Debatte über den EU-Fiskalpakt mit der Forderung nach einer EU-weiten Steuer auf Finanzgeschäfte. Neben einer Börsensteuer nach britischem Modell gibt es noch weitere mögliche Modelle zur Besteuerung von Finanztransaktionen.

Finanztranskationsteuer

Die Finanztransaktionsteuer (oder Finanzmarktsteuer) soll jeden einzelnen Handel fast aller Finanzprodukte - von Aktien über Devisen bis hin zu Spekulationspapieren - belasten. Hektische spekulative Aktivitäten, der sogenannte Hochfrequenzhandel, sollen so weniger attraktiv werden. Einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge soll die Steuer auf Geschäfte mit Aktien und Anleihen 0,1 Prozent betragen, der Satz für den Derivatehandel soll bei
0,01 Prozent liegen. Die Kommission rechnet mit Einnahmen von rund 57 Milliarden Euro im Jahr für alle 27 EU-Länder. Großbritannien und Schweden lehnen dies aber ab.

Börsensteuer

Die Börsensteuer wie es sie in Großbritannien als sogenannte Stempelsteuer gibt, zielt auf den Umsatz aus dem Handel mit Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren. In Großbritannien liegt der Steuersatz in der Regel bei 0,5 Prozent, die FDP plädiert für ein ähnliches Modell für die gesamte EU.
Kritiker bemängeln, dass dadurch hochspekulative Aktivitäten nicht erfasst würden, auch der gesamte Devisenbereich nicht. Zudem werden durch die Stempelsteuer in Großbritannien nur Geschäfte mit Anteilen von inländischen Unternehmen belastet. Die Einnahmen sind folglich geringer als bei der
Finanzmarktsteuer: Sie lagen für Großbritannien im Jahr 2006 bei etwa fünf Milliarden Euro.

Erweiterte Börsensteuer

Von einer erweiterten Börsensteuer spricht derzeit Schäuble. Sie soll sich offenbar an dem britischen Modell orientieren, könnte aber weitere Finanzprodukte umfassen. Auch für eine solche Regelung wäre allerdings bei einer EU-weiten Einführung die Zustimmung Großbritanniens ungewiss. In Frankreich soll ab August eine Steuer greifen, die ebenfalls der britischen Stempelsteuer ähnelt, aber zusätzlich bestimmte hochspekulative Papiere umfasst. Die französische Regierung rechnet daraus mit Einnahmen von einer Milliarde Euro pro Jahr.

Finanzaktivitätsteuer

Eine Finanzaktivitätsteuer, wie sie der Internationale Währungsfonds (IWF) vorgeschlagen hat, soll auf die Gewinne von Finanzunternehmen, aber auch auf Gehaltszahlungen wie Manager-Boni erhoben werden. Dadurch sollen Banken und Anlagefonds ihren Anteil an den Kosten der Krisen beisteuern. Als Steuersatz wurde ein Wert von zwei Prozent ins Spiel gebracht. Kritiker bemängeln, dass dies weniger Geld einbringe und weniger zielgerichtet gegen Spekulationen sei.

Bankenabgabe

Die in Deutschland 2011 eingeführte Bankenabgabe richtet sich ebenfalls nach dem Gewinn der Geldinstitute. 20 Prozent des Jahresergebnisses müssen Banken demnach maximal in einen Notfallfonds einzahlen. Mit dem Geld sollen kriselnde Banken vor einem Zusammenbruch gerettet werden. Für kleinere Institute ist ein Freibetrag von 300 Millionen Euro vorgesehen. Mit den Jahren soll der Notfallfonds für Deutschland auf 70 Milliarden Euro anwachsen.