Online-Kredite: EU warnt vor undurchsichtigen Angeboten
Stand: 10.01.2012
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Brüssel / Berlin - Viele Verbraucher, die einen Kredit aufnehmen möchten, informieren sich im Internet und schließen häufig auch ab. Eine EU-weite Untersuchung hat nun ergeben, dass über zwei Drittel der Webseiten, auf denen Kredite oder Kreditkarten angeboten werden, nur unzulänglich über Kreditkosten, Vertragsdauer oder den effektiven Zinssatz informieren.
In Deutschland fanden die Tester bei 20 von 26 untersuchten Webseiten Mängel. Deren Betreiber müssen ihre Werbung und Angebote nun an die europäischen Vorgaben für Verbraucherkredite anpassen.
"Manchmal müssen Personen, die einen Kredit aufnehmen, hinterher feststellen, dass dieser sie letzten Endes teurer zu stehen kommt als ursprünglich erwartet, weil wichtige Angaben missverständlich waren oder fehlten", sagte John Dalli. "Verbraucherkredite sind nicht immer leicht zu verstehen; deswegen gibt es europäische Rechtsvorschriften, die den Verbrauchern dabei helfen sollen, ihre Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen. Es ist äußerst wichtig, dass die Verbraucher von den Unternehmen richtige und vollständige Informationen erhalten. Aufgabe der Kommission ist es, dies zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen."
Nur 30 Prozent der Webseiten hielten sich an Vorschriften
Eine EU-weite Überprüfung (ein sogenannter "EU Sweep") ist eine von der EU-Kommission geleitete und von den nationalen Aufsichtsbehörden gleichzeitig durchgeführte konzertierte Aktion zur Durchsetzung von EU-Recht, bei der ein bestimmter Wirtschaftssektor auf Verletzungen der Verbraucherrechte überprüft wird.
Der Sweep für Verbraucherkredite fand im September 2011 statt. Insgesamt wurden 562 Webseiten überprüft, von denen nur 30 Prozent die einschlägigen verbraucherrechtlichen Vorschriften einhielten. Für 70 Prozent, also 393 Webseiten, wurde eine weitere Überprüfung angesetzt. Die drei häufigsten Mängel waren fehlende Angaben in der Werbung für Verbraucherkredite, fehlende wichtige Angaben im Angebot selbst und eine irreführende Darstellung der Kosten.
Rechtliche Schritte denkbar
In den kommenden Wochen und Monaten werden nun die nationalen Behörden die Unternehmen kontaktieren und sie um Klarstellung bitten bzw. zur Korrektur ihrer Websites auffordern. Kommen die Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, die zu Geldstrafen oder sogar zur Schließung der betreffenden Websites führen können.
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