Nur wenige wissen um Steuervorteile von Lebensversicherungen
Stand: 02.11.2011
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Köln - Vielen Deutschen ist nicht bekannt, dass der Staat ihre Altersvorsorge mit Steuervorteilen unterstützt. Einer Umfrage der GfK zufolge, wissen knapp 20 Prozent der Befragten überhaupt nichts von einer steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge. Lediglich 18,4 Prozent ist klar, dass die Vorsorge mit einer Kapitallebensversicherung steuerlich begünstigt ist.
Drei Viertel aller Befragten wissen zudem nichts davon, dass sich die steuerliche Förderung von Vorsorgeprodukten zum Jahreswechsel 2012 verschlechtert. Denn bisher wird bei der Auszahlung der Lebensversicherungssumme ab dem 60. Lebensjahr nur die Hälfte besteuert - ab 2012 müssen Sparer mindestens 62 Jahre alt sein, um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen.
Weiter ist bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester- und Rürup-Renten oder der betrieblichen Altersvorsorge nur noch bei Abschluss im Jahr 2011 der Auszahlungsbeginn bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich - ab 2012 steigt die Altersgrenze auch hier um zwei auf 62 Jahre.
Hinzu kommt, dass sich ab 2012 auch die Höhe des Garantiezinses für Versicherungen ändert. Wer 2011 noch eine Versicherung abschließt, kommt für die gesamte Vertragsdauer in den Genuss des bisherigen Garantiezinses in Höhe von 2,25 Prozent - ab 2012 sinkt dieser auf nur noch 1,75 Prozent.
Für die repräsentative Studie im Auftrag der Gothaer Lebensversicherung befragte die GfK 1.000 Bürgern ab 14 Jahren.