Noch bis Jahresende von Abgeltungssteuer befreien lassen
Stand: 02.12.2016
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Berlin - Geringverdiener können sich von der Abgeltungsteuer befreien lassen. Dazu müssen sie noch bis zum Jahresende eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Lohnenswert ist das zum Beispiel für Geringverdiener, Schüler, Studenten und Rentner, die geringe Einkünfte haben, aber über vergleichsweise hohe Kapitalvermögen verfügen.
Die NV-Bescheinigung wird erstellt, wenn mit keiner Einkommenssteuer für das Jahr zu rechnen ist. Nach Vorlage dieser Bescheinigung bei der eigenen Bank werden alle Kapitalerträge ohne Steuerabschlag gutgeschrieben. Gewöhnlich gilt das Dokument jeweils für die nächsten drei Jahre. Im Unterschied zum Freistellungsauftrag sind mit der NV-Bescheinigung auch Erträge über dem Sparer-Pauschalbetrag steuerbefreit.