Nicht alle Studenten müssen Rundfunkbeitrag zahlen
Stand: 01.04.2015
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Rostock - Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass sich Studenten unter bestimmten Umständen von der GEZ-Gebühr befreien lassen können.
Voraussetzung: Die Studenten beziehen Bafög und wohnen nicht mehr bei ihren Eltern. Wer sich befreien will, sollte am besten mit Beginn des neuen Semesters im April einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Befreiungsantrag sollten die Nachweise vom BAföG-Amt beigefügt werden. Ab dem 1. April senkt sich der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich ab.