Neues Urteil: Zinsen auf Steuererstattungen sind steuerpflichtig
Stand: 17.01.2011
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Münster - Lässt sich das Finanzamt mit der Steuerrückzahlung Zeit, muss es auf die Erstattungssumme Zinsen an den Steuerzahler zahlen. Gleichzeitig darf die Behörde diese Zinserträge wieder besteuern. Das hat das Finanzgericht Münster in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung dargelegt.
Der Bundesfinanzhof hatte im Juni vergangenen Jahres zwar seine Rechtsprechung in dieser Sache geändert und festgelegt, dass die Zinsen nicht zu besteuern seien. "Der Gesetzgeber hat diese Änderung aber rückwirkend korrigiert", sagte eine Sprecherin des Finanzgerichts. Alle Steuerzahler, deren Bescheid für 2010 noch offen ist, müssen also auf die Zinserträge durch den Staat wieder Steuern zahlen. Dagegen hatten Bürger geklagt.
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