Neues Freistellungsformular für Zinserträge
Stand: 20.01.2011
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Berlin - Seit Beginn dieses Jahres gibt es für die Freistellung von Kapitalerträgen ein neues Formular. Darauf macht der Bund der Steuerzahler in Berlin aufmerksam. Neu ist, dass die Steueridentifikationsnummer angegeben werden muss. "Steuerzahler mit alten Freistellungsaufträgen müssen jedoch nicht in Panik verfallen", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Die bestehenden Anträge verlieren erst zum 01. Januar 2016 ihre Gültigkeit.
Mit den Freistellungsaufträgen kann bei der Bank der Steuereinbehalt in Höhe des Sparerpauschbetrages vermieden werden. Über die Identifikationsnummer soll gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltung schnell überprüfen kann, ob das maximal zulässige Freistellungsvolumen von 801 Euro für Ledige bzw. 1602 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten eingehalten oder überschritten wurde.