Neuer Unterhaltsvorschuss holt Familien aus Hartz-IV-Bezug
Stand: 05.12.2016
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Berlin - Nach Einschätzungen der Bundesregierung könnte der neue Unterhaltsvorschuss für Trennungskinder mehr als ein Drittel der betroffenen Familien aus dem Hartz-IV-Bezug holen. Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, aus der die Zeitung "Die Welt" (Montagsausgabe) zitiert.
Die Familien erhalten derzeit Aufstockerleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, wenn das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils nicht zum Lebensunterhalt reicht, der andere seinen Zahlungsverpflichtungen aber nicht nachkommt. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Unterhaltsvorschuss, mit dem der Staat für säumige Unterhaltspflichtige einspringt, künftig ohne zeitliche Begrenzung und bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Davon sollen 260.000 Kinder zusätzlich profiteren.
226.000 von ihnen seien derzeit auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, erklärte die Regierung auf die Grünen-Anfrage. "Der Unterhaltsvorschuss bietet für etwa 35 Prozent der SGB-II-beziehenden Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind und somit die SGB II-Leistung aufstocken, die Perspektive, das SGB II zu verlassen."
Die Finanzierung der schon beschlossenen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende ist offen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder tragen zwei Drittel.