Neuer Gesetzentwurf zu Immobilienkrediten
Stand: 09.10.2015
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Berlin - Nachdem der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Immobilienkrediten vom Bundesrat bemängelt wurde, hat das Kabinett einen Zusatz des Entwurfes vereinbart. Demnach sollen Kunden, die von 2002 bis 2010 Immobilienkredite abgeschlossen haben und dabei falsch über ihr Widerrufsrecht informiert wurden, nur noch höchstens drei Monate nach Genehmigung des Gesetzes aus ihren Verträgen aussteigen können. Das "ewige Widerrufsrecht" gilt aber weiterhin für alle Kunden, die über ihr Recht gar nicht informiert wurden. Der Gesetzentwurf wird alsbald in zweiter Besprechung im Bundestag diskutiert.
"Insbesondere Unternehmen sind durch die Fortdauer des Widerrufsrechts verunsichert. Das wollen wir beenden", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD), nach dem Kabinettsbeschluss. Gleichzeitig begrüßte er die jüngste Ankündigung von Banken und Sparkassen, ihre Kunden künftig zu warnen, wenn diese drei Monate lang mehr als 50 Prozent ihres Disporahmens beansprucht haben. Das geht über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, die eine Beratung erst dann vorschreibt, wenn ein Bankkunde sechs Monate lang mehr als 75 Prozent seines Dispositionsrahmens ausgeschöpft hat.