Neuer Fahrstuhl: Miete darf erhöht werden
Stand: 10.12.2014
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Berlin - Lässt ein Vermieter in einer Immobilie einen Fahrstuhl neu einbauen, gilt das als Modernisierung. Folglich darf die Mieter erhöht werden.
Das heißt konkret: Der Vermieter kann grundsätzlich elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Zahlen müssen aber nur die Mieter, die den Fahrstuhl theoretisch nutzen können. Das gilt auch grundsätzlich für Mieter im Erdgeschoss, befand der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 103/06). Mieter, die beispielsweise im Seitenflügel wohnen und ihre Wohnung über einen separaten Eingang erreichen, dürfen aber nicht ohne weiteres an den Kosten beteiligt werden.