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Neue Regelungen für "Huckepack-Sparer"

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Frankfurt - Wer im Huckepack riestert, erhält in den kommenden Monaten Post vom Anbieter. Der Grund: Ab 2012 ändern sich die Förder-Voraussetzungen für Sparer, die mittelbar zulagenberechtigt sind. Bis zum 31. Juli 2012 müssen die Anbieter der Riesterrenten ihre Kunden über diese neuen Regelungen informieren. Darauf macht die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften aufmerksam.

Mittelbar zulagenberechtigt sind im Wesentlichen die Sparer, die nicht berufstätig sind, aber über ihren Ehepartner Anspruch auf Riester-Förderung haben. Ab 2012 müssen auch diese Sparer eigene Beiträge in ihren Riester-Vertrag einzahlen: Nur wer mindestens 60 Euro pro Jahr in seinen Sparvertrag steckt, bekommt zukünftig die volle Zulage. Zudem erhalten Sparer die Möglichkeit, Beiträge nachzuzahlen: Auf diese Weise sichern sie sich möglicherweise von der Zulagenstelle zurückgeforderte Riester-Zulagen.

Mit den neuen Regelungen will der Gesetzgeber mehr Klarheit schaffen. In den zurückliegenden Monaten hatte eine Reihe von Sparern die Zulagen zurückzahlen müssen, da sie unwissentlich von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung gewechselt waren, ohne die dann erforderlichen Beiträge geleistet zu haben. Das war zum Beispiel der Fall, wenn Sparer aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten zeitweise in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.